Neue Energieetiketten ab 1.3.2021

Auf den 1.3.2021 tritt die neue, verschärfte Verordnung für die Energieverbrauchskennzeichnung der EU in Kraft. Diese wurde mit der Revision der EnEV in das Schweizer Recht übernommen und ist das Resultat der technischen Weiterentwicklungen und des veränderten Verbraucherverhaltens.

Die Änderungen an den Energieetiketten bei Haushaltsgeräten erfolgen bei den Waschmaschinen, Wäschetrocknern, Geschirrspülern und Kühl- und Gefriergeräten und Weinkühlschränke. Weitere Produktkategorien werden in den nächsten Jahren folgen.

Detaillierte Infos dazu

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